These: Man kann das Nabelschnurblut an eine öffentliche Bank spenden und erhält es später zurück, wenn das eigene Kind es braucht.
Nein, denn grundsätzlich werden bei einer öffentlichen Bank nur maximal 30 Prozent der Präparate überhaupt eingelagert. Die meisten werden sofort in der Medizin verwendet. es ist also mehr als unwahrscheinlich, dass das eigene Kind im Bedarfsfall das eigene Nabelschnurblut erhält.
Diese Möglichkeit besteht nur bei einer privaten Bank, denn hier ist und bleibt das Nabelschnurblut Eigentum des Kindes und wird für dieses auf Wunsch vorrätig gehalten. Bei einer öffentlichen Bank dagegen besteht weder das Recht noch der Anspruch auf eine Einlagerung des eigenen Blutes zur Therapie des betreffenden Kindes im Bedarfsfall. In der Regel wird es bei einem anderen Menschen angewendet und steht somit nicht mehr zur Verfügung.
