Gesetzliche Grundlagen der Transplantation von Stammzellen - Gesetzeslage in Deutschland & Europa
Geregelt ist die gesetzliche Grundlage zur Behandlung mit Stammzellen aus dem Nabelschnurblut in den Paragraphen 12 und 18 des Transfusionsgesetzes sowie in den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut. Zumindest ist dies in Bezug auf den deutschen Gesetzgeber und die deutsche Rechtsprechung der Fall.
Hier kann sich der Patient übrigens - in der Regel über den behandelnden Arzt - Rat und Hilfe holen, falls die eigene (gesetzliche) Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert und eine anderweitige Therapie keinen Erfolg verspricht sowie eine eigene Finanzierung nicht möglich ist.
Weiterführende Informationen bis hin zu einer Auflistung von fachlich befugten Rechtsanwälten hält auch die jeweilige Rechtsanwaltskammer bereit.
Ähnliche gesetzliche Grundlagen gibt es in nahezu jedem Staat der Europäischen Union. Aus Kostengründen bevorzugen viele Patienten auch eine Behandlung in anderen Staaten, so dass aus diesen Gründen eine Kostenübernahme und eine Aufklärung über den Ablauf der Behandlung erfolgen sollte. Hier hilft entweder eine Beratung durch den betreffenden Arzt oder durch den behandelnden Arzt der jeweiligen Klinik als auch die Konsultation eines Fachanwalts für Medizinrecht und bzw. oder Medizinstrafrecht. In einem Beratungsgespräch wird der Patient gleich von dem behandelnden Arzt erfahren, inwieweit eine Behandlung seiner eigenen Erkrankung in dem jeweiligen Land mit der bevorzugten Methode möglich ist.
Aus Kostengründen lohnt sich eine Reise ins Ausland auf jeden Fall, doch oftmals spielen hier eher medizinische Gründe eine Rolle. Trotzdem sollte man sich diesen Schritt gut zum positiven hin überlegen, denn eine Behandlung im Ausland kann - entsprechende finanzielle Möglichkeiten vorausgesetzt, da die deutsche gesetzliche Kasse in der Regel nicht zahlt - verwaltungstechnisch Vorteile bringen und somit auch den Behandlungsbeginn positiv beeinflussen. Es gibt allerdings sowohl im Inland als auch im Ausland die Wahl zwischen einer Transplantation von fremden Stammzellen und einer Transplantation von eigenen Stammzellen. Hier wird der betreffende Arzt im Hinblick auf die jeweilige Krankensituation die geeignete Methode vorschlagen.
